Übergeordnet wird der Wohnungsmarkt von zwei Akteuren bestimmt. Den gewinnorientierten Akteuren, welche Ihre Bauvorhaben am Markt frei finanzieren und den gemeinnützigen staatlich subventionierten Genossenschaften und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Bei Letzteren benötigt man aber einen Wohnberechtigungsschein welcher an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Öffentlich geförderte Mietwohnungen, für die eine Preisbindung besteht, dürfen für den Mannheimer Mietspiegel jedoch nicht berücksichtigt werden. Der Mannheimer Mietspiegel berücksichtigt somit nur frei finanzierte Wohnungen und ist darüber hinaus nur eine statistische Stichprobe. Weiterhin werden Ausreißer nach oben und nach unten (Neubauten und alte sanierungsbedürftige Wohnungen) aus der Berechnung herausgenommen.
Im Klartext werden vom Mannheimer Mietspiegel staatlich geförderte Wohnungen nicht erfasst und von den frei finanzierten Wohnungen nur eine Stichprobe. Alles paletti? Nein! Wenn staatlich subventionierte Wohnungen nach 10 oder 20 Jahren aus der Preisbindung herausfallen, können sie im Mannheimer Mietspiegel berücksichtigt werden. Dies führt dann dazu, dass frei finanzierte und staatlich subventionierte Wohnungen den Mannheimer Mietspiegel beeinflussen. Wie auch gemeinnützige Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften andere Interessen haben als gewinnorientierte Wohnungsbesitzer.
Eine Lösung dieses Dilemma könnte darin bestehen, dass man zwei getrennte Mietspiegel erstellt. Einen für frei finanzierte Wohnungen und einen für staatlich subventionierte Wohnungen.
Erschienen im Amtsblatt KW 43, 24.10.2024